Seit dem 1. August 2017 ist die neue EU-Energielabel-Verordnung (Nr. 2017/1369) in Kraft, die mit einer Änderung der Energieeffizienzklassen von A bis G einhergeht und bis Ende 2019 für bestimmte Elektrogeräte umgesetzt sein soll. Für Verbraucher bedeutet die neue Verordnung eine bessere Übersicht und weniger Verwirrung, langfristig wohl aber auch ein Umdenken. Für Hersteller, Lieferanten und Händler gelten entsprechende Vorgaben zur Änderung der bisherigen Kennzeichnung sowie weitere Auflagen.
Das frühere und das neue EU-Energielabel
Das EU-Energielabel, das in den 1990er-Jahren eingeführt wurde, ist für Käufer von Elektrogeräten eine wichtige Hilfe zur Kaufentscheidung, da es über die Energieeffizienz der jeweiligen Geräte wie z.B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspülmaschinen, Elektroherde, Haushaltsleuchten, Fernseher und Klimageräte Auskunft gibt. Bis zum 31. Juli 2017 erfolgte die Einteilung in die Klassen A+, A++ und A+++ bis D, die neue EU-Verordnung schafft die A+ Klassen ab und geht wieder auf die Klassifizierung A bis G zurück, so wie es vor der letzten großen Reform 2010 schon einmal war. Die bekannte und bewährte Farbskala von Dunkelgrün (A) bis Rot (G) bleibt unverändert.
Das neue EU-Energielabel bleibt seinen standardisierten, optischen Merkmalen treu, lediglich die Buchstabenskala ändert sich. A steht für sehr effizient und G für ineffizient. So findet der Verbraucher auf der linken Seite des Labels die Farbskala mit den entsprechenden Buchstaben, auf der rechten Seite steht auf Höhe der passenden Farbe die Energieeffizienzklasse des Gerätes. Im unteren Bereich sind Informationen zum Energieverbrauch/Jahr sowie weitere relevante Merkmale je nach Produktgruppe abgebildet.
Vorteile der neuen EU-Energielabel-Verordnung für Verbraucher
Die neue Verordnung ist zukunftsorientiert ausgerichtet und berücksichtigt weitaus stärker den stetigen technischen Fortschritt und damit auch die Erhöhung der Energieeffizienz für Elektrogeräte. Denn gerade diese Punkte wurden bei der bisherigen A-Klasse zu einem echten Kennzeichnungsproblem. Der Zusatz mit dem Pluszeichen entstand seinerzeit, da immer mehr Geräte auf den Markt kamen, die noch Energie einsparender waren, als es für A gefordert war. Allerdings führte das Plus an Pluszeichen auch zu großer Verwirrung bei den Verbrauchern. Mit dem neuen Label sehen Verbraucher wieder klarer und wissen, dass ein A-Gerät auch wirklich das energieeffizienteste ist. Die mühselige Entschlüsselung der Pluszeichen fällt weg.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass es für bestimmte Elektrogeräte zukünftig die Zustimmungspflicht des Kunden erfordert, wenn sich Änderungen im Energieverbrauch nach Kauf und Inbetriebnahme ergeben. Das kann z.B. bei Software-Updates für Flachbildfernseher der Fall sein, die zu einem höheren Energiebedarf führen, welcher auch die Energieeffizienzklasse nach unten stuft.
Alles in allem ist das neue EU-Label eine intelligente Maßnahme für den Verbraucherschutz. Langfristig wird der Kunde allerdings ein wenig umdenken müssen. Die Energieeffizienzklasse A und ggf. B für gewisse Produkte sollen für Geräte frei gehalten werden, die in der Zukunft mit einer noch höheren Energieeffizienz als die derzeitigen A-Modelle auf den Markt kommen. Die Klasse A steht also für das Nonplusultra an Energieeinsparung und ist zukunftsorientiert. 2019 hat die EU-Kommission definitiv festlegt, bei welchen Elektrogeräten die genannten Klassen vorerst frei bleiben werden.
Umstellung auf das neue EU-Label
Seit Ende 2019/Anfang 2020 sind Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Fernseher, Lampen und Leuchten mit dem neuen EU-Label im Handel zu finden. Die EU-Kommission hatte bis November 2018 für diese Produktgruppen die produktspezifischen Verordnungen mit den technischen Anforderungen zur Klasseneinteilung überarbeitet. Für die übrigen Produktgruppen sollen die geänderten Verordnungen bis 2030 vorliegen.
Hersteller und Händler hatten ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der neuen Verordnungen bis zu 12 Monate Zeit, die Umstellung in die Tat umzusetzen. Dies wurde durch den Austausch von Etiketten an den entsprechenden Elektrogeräten, die bereits im Handel waren, vorgenommen.
Auch in der Werbung für Elektrogeräte sind neue Pflichten für Händler definiert. In jeder visuell wahrnehmbaren Werbung oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Produkt müssen sie auf die spezifische Effizienzklasse des Produkts wie auch auf das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen gezielt hinweisen.